Stressertfreier Umzug durch Planung
Kaum jemand, der nicht mehrmals im Leben seinen Wohnort wechselt. In der Schweiz zügelt jeder Zweite binnen fünf Jahren im Alter zwischen 20 und 50, so die Statistik. Bei den 20- bis 25-Jährigen sind es sogar über 70 Prozent. Doch jedes mal ist die Situation anders und man wird mit neuen Hürden konfrontiert. Zunächst sollte jedoch in jedem Falle sofort nach der Unterzeichnung des neuen Mietvertrags der alte frist- und formgerecht gekündet werden. Zu den Hauptzügelterminen Ende März, Juni und September ist oft bereits zwei Monate im Vorhinein kein Termin mehr zu erhalten. Es ist dabei ratsam, Auftrag und genauen Termin schriftlich bestätigen lassen.
Die erste Wohnung – Meine Rechten und Pflichten
Die erste Wohnung ist ein wichtiger Schritt für jeden. Sie bringt Unabhängigkeit, aber auch Verpflichtungen. Eine Schwierigkeit stellt für viele die Kaution in Höhe von einer bis drei Monatsmieten dar. Wer sie nicht selbst aufbringen kann, dem stehen Kautionsversicherungen zur Verfügung – doch hierbei sollte gründlich auf das Kleingedruckte geachtet werden. Als nächstes gilt, nicht nur die monatliche Miete zu regeln, sondern für die Wohnung auch Strom, Telefon und eine Hausrat-Versicherung zu organisieren. Damit die finanziellen Belastungen gestemmt werden können, sollten Miete und Nebenkosten maximal ein Drittel des Nettoeinkommens betragen.
Der „do it yourself“-Umzug
Wer eigenhändig zügelt, schont den Geldbeutel. Damit aber das Selberanpacken reibungslos abläuft, kann einiges im Vorfeld abgeklärt werden. Weiss man genau, wie breit die Couch, wie hoch der Kleiderschrank ist, schützt man vor unliebsamen Überraschungen beim Beladen des gemieteten Kleintransporters. Zudem muss die Führerausweis-Kategorie geprüft werden: Sollte man den Umzugswagen nicht selbst fahren dürfen, besser kein Risiko eingehen und einen geeigneten Bekannten fragen. Generell sollte man sich frühzeitig um Helfer kümmern. Wichtig ist zudem, dass beim selbst organisierten Umzug allfällige Schäden am Mobiliar nicht versichert sind.
Wohnungsabnahme gut vorbereiten
Ein Aspekt, der häufig für Stress sorgt, ist die Wohnungsabnahme. Insofern nicht ausdrücklich geregelt wurde, dass diese „besenrein“ übergeben wird, muss äusserst gründlich gereinigt werden. Reinigungsprofis haben sich darauf spezialisiert und sind gar bei der Abnahme anwesend. Falls die Reinigung selbst übernommen wird, sollten selbst Orte wie Dunstabzugshauben oder WC-Spülkästen nicht vergessen werden. Nebst der Wohnung muss der Mieter auch Keller- und Estrichabteil am Rückgabetermin geräumt und gereinigt haben. Generell gilt: Für normale Gebrauchsspuren wie fachgerecht zugespachtelte Dübellöcher, kleine Kratzer im Parkett oder Schatten von Möbeln an der Wand muss der Mieter nichts zahlen. Wer unsicher ist, kann Experten hinzuziehen.